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Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen, können selbst entscheiden, ob dies in der elektronischen Patientenakte (ePA) erscheint. Sofern die Daten in der ePA gespeichert werden, ist diese Information über das Einlesen der Karte jahrelang sichtbar. Daten aus der ePA werden nach 10 Jahren nicht gelöscht.

Ärzt:innen, die einen Abbruch durchführen, müssen Patientinnen darauf hinweisen, dass die Entscheidung zur Speicherung der Daten in der ePA bei ihnen liegt.
Die Praxis muss die Information dokumentieren, jedoch nur in der praxisinternen Akte.

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