Wer kann Soziotherapie in Anspruch nehmen?
Gesetzlich Krankenversicherte,
- die wegen schwerer psychischer Erkrankung nicht in der Lage sind, ärztlich empfohlene Maßnahmen selbständig wahrzunehmen
- die unter Erkrankungen des schizophrenen Formenkreises, affektiven Störungen oder bipolaren Störungen leiden.
- Zielsetzung ist die Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhausbehandlung
Martin Buber „Alles wirkliche Leben ist Begegnung.”
Wie beantragt man Soziotherapie?
Die Indikationsstellung und Verordnung erfolgt durch Fachärzte für Psychiatrie /Neurologie oder Psychotherapeuten mit einer Befugnis durch die Kassenärztliche Vereinigung.
Der Soziotherapeut erstellt in Absprache mit dem verordnenden Arzt/Therapeuten und dem Patienten einen Betreuungsplan, der zusammen mit der Verordnung der Krankenkassen zur Genehmigung eingereicht wird.
Bei Bewilligung können bis zu 120 Stunden innerhalb von 3 Jahren in Anspruch genommen werden.
In regelmäßigen Zeitabständen finden Koordinationsgespräche zur Abstimmung und Anpassung der Therapieziele statt.
Wo erfahre ich mehr über Soziotherapie?
Die Regionale Diakonie Main- und Hochtaunus ist seit 2007 als Leistungserbringer für Soziotherapie anerkannt und bietet Beratung und Hilfestellung zur Beantragung und Durchführung der Soziotherapie an.
